KOMPETENZFELDER

Je mehr Vergnügen du an deiner Arbeit hast, desto besser wird sie bezahlt.
Mark Twain
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Unsere Kompetenzfelder

In unserer Kanzlei im Herzen von Pulheim beraten und vertreten wir bundesweit und international. Zu unseren Leistungen im Bereich Steuerberatung und Steuerrecht gehört insbesondere auch die Beratung bis zur Verteidigung vor den Strafgerichten in den folgenden Bereichen:
  • Steuerhinterziehung
  • Steuerordnungswidrigkeiten
  • Strafmaß bei Steuerhinterziehung
  • Steuerverkürzung
  • Umsatzsteuer-Straftaten
  • Schwarzgeld, Geldwäsche
  • Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung
  • Steuerfahndung, Durchsuchung, Beschlagnahme
  • Schwarzgeld in der Erbschaft
  • Steuergeheimnis
  • Ermittlungen gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO, Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse
  • Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen
Eine Verteidigung allein durch den eigenen Steuerberater ist nur möglich, wenn und solange die Finanzbehörde das Strafverfahren selbst durchführt. Sobald die Staatsanwaltschaft das Verfahren führt, muss ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Es empfiehlt sich, stets von Beginn an auf ein interdisziplinäres Team von Spezialisten zu setzen.

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